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Dokument-ID: 1233766
6.5.4 Reverse-Charge bei Sicherungseigentum, abgetretenem Eigentumsvorbehalt, Zwangsversteigerung von Grundstücken
Gem § 19 Abs 1b UStG kommt es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger folgender Leistungen: