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Dokument-ID: 1233762
6.5 Umsatzsteuer
Gem VwGH 93/13/0052 RS3 gilt: „Die Eröffnung des Konkurses ändert nichts daran, daß der AbgPfl weiterhin Abgabenschuldner betreffend alle Abgabenschuldigkeiten bleibt, die durch den Fortbetrieb oder die Beendigung seines Unternehmens entstanden sind.“