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Dokument-ID: 1118328
2.8 Sonderregelungen (§ 176 IO) im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Allgemeines
Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gelten grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen der IO für das Insolvenzverfahren. § 176 IO enthält vier Regelungen, denen gemeinsam ist, dass sie Abweichungen von den Bestimmungen der ersten beiden Teile der IO vorsehen.