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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.8 Verfahrensablauf, Anträge und Anspruchsdurchsetzung

Forderungsanmeldung, Auszahlungantrag

Im Falle einer Insolvenzeröffnung müssen Forderungen mit dem gerichtlichen Formular „Forderungsanmeldung“ beim zuständigen Insolvenzgericht angemeldet werden. Um Insolvenz-Entgelt – und nicht bloß eine Quote – zu erhalten, muss innerhalb von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bzw bei Zurück- oder Abweisungsbeschlüssen ab Kenntnis des Gerichtsbeschlusses) ein Antrag auf Auszahlung bei der zuständigen Geschäftsstelle der IEF-Service GmbH eingebracht werden. Der Antrag kann entweder mittels elektronischen Antragsformulars oder schriftlichen Antragsformulars (persönlich, per Post, Fax oder E-Mail) gestellt werden.

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