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Neu Dokument-ID: 922195

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Unzulässigkeit des Zahlungsplans

Unzulässigkeitsgründe

Der Antrag auf Annahme des Zahlungsplans ist gem § 194 Abs 2 IO unzulässig, wenn

  • der Schuldner flüchtig ist, oder
  • der Schuldner trotz Auftrag das Vermögensverzeichnis nicht vorgelegt oder nicht vor dem Insolvenzgericht unterfertigt hat, oder
  • der Inhalt des Zahlungsplans gegen die §§ 149 bis 151 IO (siehe dazu sogleich) oder gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt, oder
  • vor weniger als 10 Jahren ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet worden ist.

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