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Dokument-ID: 1083864
1.5 Außergerichtlicher Vergleich
Neben der Entschuldung im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ist der außergerichtliche Vergleich (stiller Ausgleich, außergerichtlicher Ausgleich) eine weitere Möglichkeit zur Sanierung von notleidenden Unternehmen. Dabei verzichten Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen.