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Dokument-ID: 1083857
1.1 Übersicht
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die infrage kommenden Verfahren:

Quelle: Eigene Darstellung
Sanierungsverfahren
Hinweis:
Das Insolvenzverfahren wird als Sanierungsverfahren bezeichnet, wenn bei Eröffnung des vom Schuldner beantragten Verfahrens ein zulässiger Sanierungsplan vorliegt. Dieses kann in Form eines
- Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung (Quote 30 %) oder
- mit Fremdverwaltung (Quote 20 %) beantragt werden (in der Praxis seltener).