© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1010630

Barbara Pogacar - Markus Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach der Schlussverteilung

Nachweispflichten des Masseverwalters

§ 139 IO bestimmt, dass das Insolvenzverfahren aufzuheben ist, wenn der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen ist. Anmerkung 1 zu TP 6 GGG verlangt weiters die vorangehende Zahlung der Pauschalgebühr. Der Masseverwalter hat den Nachweis durch Vorlage von Überweisungsbelegen, Kontoauszügen, Quittungen oder sonstige geeignete Urkunden zu erbringen. Die bloße Behauptung des Masseverwalters, die Verteilung sei vollzogen, reicht nicht aus. Eine Insolvenzaufhebung ohne Durchführung einer Schlussverteilung ist nur in Sonderfällen vorgesehen (Riel in Konecny, Insolvenzgesetze, § 147 KO Rz 11).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop