© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 920148

Matthias Hampl - Markus Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Übersicht: Verfahrensablauf des ordentlichen Insolvenzverfahrens

  1. Stellung des Insolvenzantrages durch Schuldner oder Gläubiger
    • Prüfung der Antragsvoraussetzungen durch das Gericht, ggf Abweisung bzw Beschluss über Erlegung eines Kostenvorschusses
  2. Anberaumung einer Einvernehmenstagsatzung durch das Insolvenzgericht
    • Einvernahme des Schuldners
    • Abgabe eines Vermögensverzeichnisses
    • Aufnahme der Beweise und Bescheinigungen zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
    • Ggf Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen mit Gläubiger(n)
  3. Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Insolvenzantrages
    • Allfällige Bestellung eines Masseverwalters und Erteilung von Aufträgen an Masseverwalter, insbesondere Abgabe des Erstberichtes
    • Gerichtliche Anordnungen an Drittschuldner
    • Einschaltung des Insolvenzediktes in der Ediktsdatei
  4. Anberaumung einer Gläubigerversammlung, Bestellung des Gläubigerausschusses, Berichts- und Prüfungstagsatzung (zwischen 60 und 90 Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
    • Bestimmung der Anmeldefrist für Insolvenzforderungen (idR bis 14 Tage vor der Prüfungstagsatzung)
    • Entscheidung über Fortführung des Unternehmens, soweit nicht schon geschlossen
    • Prüfung, ob Sanierungsplanantrag im Interesse der Gläubiger
    • Prüfung der voraussichtlichen Möglichkeit der Erfüllung eines Sanierungsplans
    • Prüfung der bis dahin angemeldeten Forderungen
    • Prüfung der geltend gemachten Ab- und Aussonderungsrechte
  5. Anberaumung einer allenfalls nachträglichen Prüfungstagsatzung und/oder Sanierungsplantagsatzung, Schlussrechnungstagsatzung
    • Allenfalls Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderung
    • Bericht über die Fortführung des Unternehmens durch den Masseverwalter
    • Abstimmung über den Sanierungsplanantrag, ggf Nachbesserung des Sanierungsplanantrages durch den Schuldner in der Tagsatzung
    • Legung der Schlussrechnung durch den Masseverwalter
  6. Gerichtliche Bestätigung des angenommenen Sanierungsplans
    • Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
    • Einschaltung der Rechtskraft der Bestätigung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Ediktsdatei

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop