© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1101661

Barbara Pogacar - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Antrag eines Gläubigers

Antragsrecht der Gläubiger

Auch die Gläubiger des Schuldners sind berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Auf Antrag eines Gläubigers ist das Insolvenzverfahren zu eröffnen, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er eine – wenn auch nicht fällige – Insolvenzforderung gegen den Schuldner hat und dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Wurde die „offenkundige Zahlungsunfähigkeit“ des Schuldners im Zuge eines Exekutionsverfahrens beschlussmäßig festgestellt und öffentlich bekannt gemacht, kann der Gläubiger in seinem Insolvenzantrag darauf verweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop