© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 921964

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.1 Allgemeines zur lex fori concursus

Das anwendbare Recht ist in Art 7 EuInsVO 2015 geregelt. Dieser bestimmt in Abs 1, dass – sofern die EuInsVO 2015 nichts anderes bestimmt – für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen das Insolvenzrecht des Mitgliedstaates gilt, in dessen Hoheitsgebiet das Verfahren eröffnet wird, die so genannte lex fori concursus. Die hM geht davon aus, dass die EuInsVO nur die innergemeinschaftlichen Wirkungen von Insolvenzverfahren behandelt und dass Drittstaatssachverhalte nach autonomem IPR zu beurteilen sind. • [Fußnote: Maderbacher in Konecny, Insolvenzgesetze Art 4 EuInsVO Rz 7 mwN.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop