1.4 Betriebsübergang und Insolvenz
Das Zusammentreffen von Insolvenz und einem Betriebsübergang wirft unterschiedliche Fragen auf. Zum einen stellt sich das Problem, ob eine Insolvenz selbst als Betriebsübergang zu qualifizieren ist (und daher die damit verbundenen Rechtsfolgen auslöst). Zum anderen hat ein Betriebsübergang (aus anderen Gründen), der einem Insolvenzfall in zeitlicher Nähe vorausgegangen ist, Auswirkungen auf die aus der Insolvenz resultierenden Ansprüche. Die Darstellung dieser Thematik erfolgt auf Basis der höchstgerichtlichen Judikatur.