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Dokument-ID: 1197554
5.2 Insolvenzverfahren über die Verlassenschaft
Voraussetzungen
Wenn die Verlassenschaft zahlungsunfähig ist, dann besteht nur die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Wenn Verlassenschaft hingegen „nur“ überschuldet ist, dann bestehen zwei Möglichkeiten und zwar entweder die Überlassung an Zahlungs statt oder ein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren.