8.1 Anwendungsbereich und rechtliche Grundlage
Verfahrenszweck
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die einzige Möglichkeit des Schuldners, die Restschuldbefreiung auch ohne Zustimmung der Gläubiger zu erlangen. Das Abschöpfungsverfahren kann sohin nicht nur gegen den Willen einer Gläubigerminderheit eingeleitet, sondern sogar gegen den Willen aller Gläubiger durchgeführt werden, denn die Gläubiger stimmen über die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens nicht ab. Das Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung bildet eine Art Notnagel für jene Fälle, in denen der Zahlungsplan gescheitert ist und hat damit sekundären Charakter. • [Fußnote: Mohr in Konecny, Insolvenzgesetze, § 200 Rz 2.] Die Restschuldbefreiung wird allerdings nur bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt.