Neu
Dokument-ID: 920083
2.1 Verfahrensschritte vor/bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erstellung einer Gläubigerliste
- Ggf auch Einholung eines Exekutionsregisterauszuges
- Aufbereitung sämtlicher offenen Forderungen zugunsten des Schuldners, samt Prüfung der Möglichkeiten über die Eintreibung
- Offenlegung der bisherigen Geschäftsführung
- Prüfung, ob Fortführung einzelner Verträge zweckmäßig und Beachtung der Fristen
- Ggf auch Einschätzung des Ausmaßes der Gefährdung von Arbeitsplätzen
- Offenlegung sämtlicher anhängigen Gerichtsverfahren, Zusammentragung der Prozessunterlagen, soweit diese noch bei einem Rechtsanwalt sind
- Bestandsaufnahme über sämtliche Vermögenswerte des Schuldners, ggf Prüfung einer Verwertungsmöglichkeit, soweit diese zum Fortbetrieb eines Unternehmens nicht zwingend benötigt werden
- Prüfung allfälliger Belastungen an den Vermögenswerten des Schuldners (Aus- und Absonderungsrechte), insbesondere auch Zwangsverwaltungen
- Insbesondere bei unselbstständig erwerbstätigen Schuldnern: Prüfung, ob eine vertragliche Verpfändung der Einkünfte vorliegt (diese erlischt erst zwei Jahre nach Insolvenzeröffnung wieder)
- Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit einzelnen Gläubigern
- Prüfung realistischer Zahlungsziele und Berechnung einer anbietbaren Mindestquote
- Bei Schuldnerantrag: darauf aufbauend Wahl der „richtigen“ Verfahrensart, deren Eröffnung beantragt werden soll
- Auseinandersetzung mit den Ursachen für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
- Als bestellter Insolvenzverwalter: Prüfung der eigenen Unabhängigkeit, ggf unverzügliche Bekanntgabe von relevanten Umständen an das Insolvenzgericht (§ 80b IO)
- Prüfung, ob ggf für einzelne Tätigkeiten (insbesondere Prüfung der Bücher oder Beurteilung der Erfolgsaussichten für Unternehmensfortführung) die Hinzuziehung Dritter, bspw Sachverständiger, notwendig erscheint