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Dokument-ID: 1117148
7.1 Überblick
Zur Beseitigung einer Überschuldung und damit einer Insolvenzantragspflicht bieten sich vor allem an (vgl Aigner et al, 2009, S 107–110):
- Auflösung von Rücklagen
- Kapitalerhöhung
- Nachschüsse
- Umwandlung von Forderungen in Kapital
- Umwandlung von Forderungen in Wandelschuldverschreibungen
- Umwandlung von Forderungen in Genussrechte
- Hinzuziehen von Private Equity
- Rangrücktritt.