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Dokument-ID: 922313
3.1 Inhalt, Form und Rechtsfolgen der Forderungsanmeldung
Allgemeines
Insolvenzgläubiger ist, wer gegen den Schuldner eine Insolvenzforderung hat. Unter einer Insolvenzforderung ist jede Forderung eines Gläubigers zu verstehen, die schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Auf die Fälligkeit der Forderung kommt es dabei nicht an, da jede entstandene Forderung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund des Gesetzes fällig wird.