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Dokument-ID: 642589
3.6 Arbeitsverhältnisse
Die übertragende Kapitalgesellschaft bleibt bis zu ihrem Erlöschen durch die Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch Arbeitgeber iSd § 47 EStG (§ 11 Abs 1 UmgrStG). Arbeitsverhältnisse fallen somit nicht unter die Rückwirkungsfiktion.