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Dokument-ID: 829665
1.32 Gewährleistungsrechtliche Folgen einer Realteilung
Ausgleichszahlung
Bei einer realteilungsbedingten Unternehmensübertragung handelt es sich um eine Einzelrechtsnachfolge. Rechte an Betrieben oder Teilbetrieben gehen als Entschädigung für aufgegebene Gesellschafterrechte auf den Nachfolgeunternehmer über. Häufig wird dies mit einer Ausgleichszahlung iSd § 29 Abs 2 UmgrStG verbunden sein.