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Dokument-ID: 368524
1.2.4 Sonstige rechtsformwechselnde Umwandlungen
Weitere gesetzlich geregelte Fälle von Umwandlungen sind:
- Die Umwandlung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine Aktiengesellschaft gem § 61 VAG 2016,
- die Änderung der Haftungsart einer Genossenschaft gem § 33 Abs 3 GenG und § 33a GenG,
- die Umwandlung von Stiftungen nach dem BStFG 2015 in eine Privatstiftung gem § 38 PSG sowie
- die Umwandlung einer Sparkasse in eine Privatstiftung gem § 27a SpG.