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Dokument-ID: 331228
1.6.2 Auswirkungen auf ein Weitergaberecht
War der umgewandelten Körperschaft ein Weitergaberecht eingeräumt, bedeutet die Umwandlung jedenfalls nicht die Konsumation dieses Rechtes. Unter Weitergabe ist ein Fall der Einzelrechtsnachfolge zu verstehen (wobei es sich bei der Umwandlung um Gesamtrechtsnachfolge handelt). Ein Weitergaberecht bleibt also bestehen.