5.20.6 Vorgruppenverluste
Verwertung von Vorgruppenverlusten
Vorgruppenverluste von Gruppenmitgliedern können nur mit zukünftigen positiven Einkünften des jeweiligen Gruppenmitgliedes selbst gegenverrechnet werden. Gruppenträger hingegen können die eigenen Vorgruppenverluste mit ihren eigenen Gewinnen oder mit den Gewinnen der Gruppenmitglieder verrechnen. Um die Verrechnungsmöglichkeit der Vorgruppenverluste nicht einzuschränken, sollten Beteiligungserwerbe, die mit einer Firmenwertabschreibung verknüpft sind, nicht von Gruppenmitgliedern erfolgen, die über Vorgruppenverluste verfügen. Kommt es dennoch zu einer Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeit, kann durch eine steuerneutrale Umgründung die Beteiligung zu einem Gruppenmitglied transferiert werden, die über keine Vorgruppenverluste verfügt (vgl Mühlehner/Zöchling 2004, 100).