Neu
Dokument-ID: 829633
1.22 Teilungsvertrag
Allgemeines
Die Realteilung wird auf Grundlage eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) durchgeführt, in dem Leistung (Übertragung der Teilungsmasse) und Gegenleistung (Verzicht auf Gesellschafterrechte) zu vereinbaren sind. Üblicherweise wird die Realteilung in einem gesonderten Vertrag geregelt. Dies ist jedoch auch im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der teilenden Personengesellschaft möglich.