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Neu Dokument-ID: 829633

Andrea Futterknecht - Raphael Albert - Albert Scherzer - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.22 Teilungsvertrag

Allgemeines

Die Realteilung wird auf Grundlage eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) durchgeführt, in dem Leistung (Übertragung der Teilungsmasse) und Gegenleistung (Verzicht auf Gesellschafterrechte) zu vereinbaren sind. Üblicherweise wird die Realteilung in einem gesonderten Vertrag geregelt. Dies ist jedoch auch im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der teilenden Personengesellschaft möglich.

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