© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 829661

Andrea Futterknecht - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.30 Vermögensdarstellung und Teilungsbilanz

Jahres- bzw Zwischenabschluss bei bilanzierenden Mitunternehmerschaften

Die teilende Mitunternehmerschaft hat verpflichtend auf den Teilungsstichtag eine Bilanz des gesamten Betriebes nach den Vorschriften des § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG aufzustellen. Im Falle der Realteilung auf den Regelbilanzstichtag deckt der Jahresabschluss dieses Erfordernis ab, in allen anderen Fällen hat der Zwischenabschluss allen steuerlichen Bilanzerfordernissen Rechnung zu tragen. Eine Gesamtbilanz ist auch dann aufzustellen, wenn nur ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil übertragen werden soll. Das Wirtschaftsjahr wird hinsichtlich des verbleibenden Vermögens durch die Realteilung nicht unterbrochen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Umgründung von Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop