5.12 Firmenwert gem IFRS
Originärer – derivativer Firmenwert gem IFRS
Wie im UGB ist auch nach den IFRS zu unterscheiden, ob es sich um einen originären (selbst geschaffenen) oder um einen derivativen (erworbenen) Firmenwert handelt. Für den selbst geschaffenen Firmenwert besteht ein ausdrückliches Ansatzverbot (vgl IAS 38.48). Trotz dieses Aktivierungsverbotes wird der originäre Firmenwert dennoch oft im Jahresabschluss berücksichtigt. Da nach den IFRS keine planmäßige Abschreibung durchzuführen ist, wird der derivative Firmenwert im Zeitablauf durch den originären Firmenwert ersetzt. Eine Trennung zwischen derivativen und originären Firmenwert ist kaum durchzuführen (vgl Schruff/Haaker 2006, Rz 7 f).