Neu
Dokument-ID: 329272
3.13.3 Änderung der Anschaffungskosten infolge Wechsel der Gewinnermittlungsart
Nach § 20 Abs 8 UmgrStG sind die Anschaffungskosten bzw Buchwerte in dem Ausmaß zu verändern, das sich aufgrund von Änderungen des Betriebsvermögens nach § 4 Abs 10 EStG ergibt. Die Regelung betrifft einen bei der übernehmenden Gesellschaft stattfindenden Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 1 auf § 5 Abs 1 EStG.