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Dokument-ID: 642667
3.4.6 Verschmelzungsbilanzen im Unternehmens- und Steuerrecht
Unternehmensrechtliche Schlussbilanz
Nach § 220 Abs 3 AktG ist die unternehmensrechtliche Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag aufzustellen. Die unternehmensrechtliche Schlussbilanz bildet das zu übertragende Vermögen der übertragenden Gesellschaft zu unternehmensbilanziellen Werten ab. Für sie gelten die Vorschriften des UGB über den Jahresabschluss und dessen Prüfung sinngemäß; sie braucht nicht veröffentlicht zu werden.