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Dokument-ID: 331321
4.2 Rechnungslegung bei der (den) Nachfolgegesellschaft(en)
Handelsspaltung
Bei der Handelsspaltung kann es eine oder auch mehrere neue bzw übernehmende Gesellschaften geben. Um die Ausführungen nicht mit unnötigen Klammerausdrücken zu belasten, die den Lesefluss behindern, sei im Folgenden nur auf eine neue bzw übernehmende Gesellschaft abgestellt, sofern der Zusammenhang nichts anderes gebietet.