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Dokument-ID: 331188
4.1 Rechnungslegung bei der spaltenden Gesellschaft
Unterschieden wird zwischen Steuerspaltung und Handelsspaltung. Bei der Steuerspaltung handelt es sich um Auf- und Abspaltungen aufgrund des UmgrStG. Bei der Handelsspaltung wird Vermögen aufgrund eines Spaltungsvertrages auf der Grundlage des Spaltungsgesetzes auf die neuen Gesellschaften übertragen.