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Dokument-ID: 332453
5.18.5 Einbringung
Unter einer Einbringung iSd § 12 Abs 1 UmgrStG ist die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Kapitalanteilen auf eine Körperschaft grundsätzlich gegen Gewährung von Gegenleistungsanteilen zu verstehen.