© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1086814

Herbert F. Maier - Erich Wolf - Georg Binder - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.1 Einbringung von Privatvermögen

Nach der in der Einleitung durchgeführten Abgrenzung kann es sich bei gem Art III UmgrStG einbringungsfähigem Vermögen, welches in der Privatsphäre des Einbringenden gehalten wird, nur um Kapitalanteile iSd § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG oder um Mitunternehmeranteile (Anteile an Personengesellschaften, atypisch stille Beteiligungen) handeln. Einbringungsfähiges Vermögen, welches in der betrieblichen Sphäre des Einbringenden gehalten wird, umfasst darüber hinaus Betriebe und Teilbetriebe eines Unternehmens. Diese grundsätzlich den steuerlichen Sphären des Einbringenden folgende Aufteilung ist auch für die Frage der Rechnungslegung bei Einbringungen von Bedeutung, wenngleich im Fall von Mitunternehmeranteilen Besonderheiten zu beachten sind. Während für Gesellschafter von Personengesellschaften und atypisch stille Gesellschafter aus der Sicht des Unternehmensrechts keine wie immer geartete Rechnungslegungspflicht besteht, stellen derartige Beteiligungen aus ertragsteuerlicher Sicht gemäß dem Durchgriffsprinzip (Bilanzbündeltheorie) doch Betriebsvermögen dar.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Umgründung von Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop