5.17.5 Negativer Firmenwert
Judikatur VwGH
Nach der Judikatur des VwGH ist kein negativer Firmenwert anzusetzen und somit keine Abschreibung des negativen Firmenwertes über 15 Jahre zulässig. Es hat eine Abstockung der Wirtschaftsgüter zu erfolgen, auch wenn die Teilwerte darüber liegen sollten. Es darf ebenso zu keiner sofortigen Versteuerung eines Gewinnes kommen. Der Gewinn ist erst im Realisierungszeitpunkt auszuweisen, also wenn die Wirtschaftsgüter oder das ganze Unternehmen verkauft werden (vgl VwGH 24.11.1999, 97/13/0022).