1.16 Inhalt und Zulässigkeitsgrenzen von Realteilungsvereinbarungen
Beschreibung der übertragenden Vermögenswerte
Wesentlicher Inhalt einer Realteilungsvereinbarung ist die konkrete Vereinbarung der zu übertragenden Vermögenswerte und der jeweiligen Person des Empfängers, also die Konkretisierung des Auseinandersetzungsanspruchs. Zur Vermeidung von Streitigkeiten, insbesondere aber auch im Hinblick auf die Anforderungen des UmgrStG, sollten die diesbezüglichen Festsetzungen möglichst klar und eindeutig erfolgen. Zweckmäßig ist in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Bestimmungen, in denen die Folgen einer allfälligen gravierenden Wertänderung, eines Unterganges oder einer Veräußerung der teilungsunterworfenen Vermögensgegenstände zwischen dem Abschluss der Realteilungsvereinbarung und ihrer Umsetzung geregelt werden.