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Dokument-ID: 329255
3.13.1 Fusionsähnliche Einbringung
Die fusionsähnliche Einbringung wird im Schrifttum auch „Konzentrationseinbringung“ (vgl Hübner-Schwarzinger, Buchungs- und Bilanzierungspraxis bei Umgründungen) genannt. Die steuerlichen Anschaffungskosten der neuen einbringungsgeborenen Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Körperschaft werden mit dem Einbringungswert des eingebrachten Vermögens fixiert.