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Alexander Kdolsky - Raphael Albert - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Begriff

Gesellschaftsrechtlich meint der Begriff „Umwandlung“ einerseits die bloße Änderung der Rechtsform eines Unternehmens („formwechselnde Umwandlung“). Andererseits liegt unter bestimmten Voraussetzungen aber auch dann eine Umwandlung vor, wenn Vermögen umgründungsbedingt von einer Kapitalgesellschaft auf einen Nachfolgerechtsträger übertragen wird („übertragende Umwandlung“).

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