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Andrea Futterknecht - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.2 Bilanzen

Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft

Die übertragende Kapitalgesellschaft hat auf den Umwandlungsstichtag eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Umwandlungsstichtag darf höchstens neun Monate vor der Anmeldung der Umwandlung liegen. Wird die Umwandlung innerhalb von neun Monaten ab dem Umwandlungsstichtag zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet und fällt der Umwandlungsstichtag mit dem Stichtag des letzten Jahresabschlusses zusammen, stimmen der letzte Jahresabschluss und die Schlussbilanz überein. Eine gesonderte Aufstellung erübrigt sich in diesem Fall.

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