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Dokument-ID: 829641
1.24 Vermögenszurechnung und Teilungsstichtag
Begriff „Teilungsstichtag“
Der Teilungsstichtag ist jener Tag, nach dessen Ablauf das zu übertragende Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung der teilenden Personengesellschaft nicht mehr zugerechnet werden soll bzw jener Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll.