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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.2 Zweck der Einbringungsbilanz

Funktionen der Einbringungsbilanz

Die Einbringungsbilanz erfüllt mehrere Funktionen:

  1. Darstellung des Betriebsvermögens zu den steuerlichen Buchwerten
  2. Darstellung der rückwirkenden Veränderungen des Einbringungsvolumens (Jene rückwirkenden Veränderungen finden keine Abbildung in der UGB-Bilanz.)
  3. Bei einer Teilbetriebseinbringung oder beim Zurückbehalten von Vermögen (Entnahme) oder auch im Falle von Einlagen unterscheidet sich die Einbringungsbilanz insoweit von der Schlussbilanz (Abbildung des gesamten Vermögens). Notwendiges Betriebsvermögen des einzubringenden Teilbetriebes ist diesem zuzuordnen. Neutrales Vermögen kann entweder dem einzubringenden Teilbetrieb oder dem verbleibenden Restbetrieb zugeordnet werden.
  4. Darstellung des steuerlichen Einbringungskapitals als Saldo der gesamten steuerlichen Kapitalkonten.
  5. Bei betrieblichen Kapitalanteilseinbringungen sind der steuerliche Buchwert der betreffenden Anteile und die allenfalls miteinzubringende anteilsbezogene Anschaffungsverbindlichkeit darzustellen.
  6. Darstellung der steuerlichen Zwangsaufwertung oder wahlweisen Aufwertung im Falle von Auslandsbezug.

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