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Dokument-ID: 642658
3.14 Die verunglückte Verschmelzung
Während unter das UmgrStG fallende Umgründungen grundsätzlich als steuerneutrale Rechtsformänderungen behandelt werden, ordnet § 20 Abs 1 KStG eine Liquidationsbesteuerung iSd § 19 KStG an, wenn das UmgrStG nicht zur Anwendung kommen kann, weil die Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG (vgl § 1 Abs 1 Z 1 bis 3 UmgrStG) nicht gegeben sind, oder ein Missbrauchstatbestand iSd § 44 UmgrStG vorliegt.