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Dokument-ID: 642785
3.7.6 Internationale Schachtelbeteiligung bei Anteilsinhabern
Auch auf Gesellschafterebene kann eine internationale Schachtelbeteiligung verschmelzungsbedingt entstehen oder erweitert werden, oder umgekehrt: eine frühere internationale Schachtelbeteiligung geht verschmelzungsbedingt infolge des Absinkens der Beteiligungsquote unter 10 % unter. Für diese Fälle gelten die Regelungen des § 5 Abs 7 UmgrStG.