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Dokument-ID: 642780
3.7.1 Der Anteilstausch auf Gesellschafterebene
Steuerpflichtiger Anteilstausch
Die Verschmelzung würde ohne Sonderbestimmung im UmgrStG (steuerpflichtige) Anteilsveräußerungen zwischen den Gesellschaftern der beteiligten Gesellschaften auslösen. Nach allgemeinem Steuerrecht gilt dieser Anteilstausch als Tausch, der nach § 6 Z 14 EStG für jeden Tauschpartner eine Anschaffung und eine Veräußerung bewirkt und im Betriebsvermögen sowie im Rahmen des § 27 Abs 3 EStG zu einer Besteuerung führt.