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Dokument-ID: 642680
3.5.2 Übergang der Gewinnermittlungspositionen
Wie in allen Artikeln des UmgrStG gehen die Gewinnermittlungspositionen bei Buchwertumgründungen auf die übernehmende Gesellschaft über. An Gewinnermittlungspositionen sind die Folgenden zu nennen: