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Dokument-ID: 436487
3.2 Die Spaltungstypen – Arten der Spaltung
Es sind außerordentlich viele Spaltungstypen (und Kombinationen) zulässig. Einerseits kann die Spaltung mit Verschmelzungen und andererseits mit Einbringungen verglichen werden. Wenn auf Gegenleistungen nicht verzichtet wird, erhalten diese direkt die Gesellschafter.