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Dokument-ID: 642786
3.7.5 Steuerliche Anschaffungskosten bzw Buchwerte
Fall 1: Upstream-Verschmelzung
Kraft Gesellschaftsrechts muss auf eine Anteilsgewährung verzichtet werden. Im Upstream-Fall gehen die Anteile an der Untergesellschaft unter. Die Anschaffungskosten der Gesellschafter der Obergesellschaft bleiben unverändert.