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Dokument-ID: 331925
4.2.3 Bilanzierungsbeispiel unter Anwendung des Summengrundsatzes
Summengrundsatz
§ 3 Abs 1 SpaltG bestimmt, dass die Summe der Nennkapitalien der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften mindestens die Höhe des Nennkapitals der übertragenden Gesellschaft vor der Spaltung und die Summe der gebundenen Rücklagen (vgl § 229 Abs 7 UGB) der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften mindestens die Höhe der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft vor der Spaltung erreichen müssen.