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Dokument-ID: 332098
5.14 Impairment check
Nach IFRS ist der Goodwill ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand. Es ist jedoch jährlich oder bei Anzeichen für eine mögliche Wertminderung ein Impairment check durchzuführen. Der Wertminderungstest kann in einem selbst vom Unternehmen gewählten Zeitpunkt durchgeführt werden. In den Folgejahren unterliegt dieser Zeitpunkt aber der Stetigkeit (vgl Hoffmann 2006, § 11 Rz 46).