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Neu Dokument-ID: 330687

Herbert F. Maier - Erich Wolf - Georg Binder - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Art des Zusammenschließens

Nach der Art des „Zusammenschließens“ unterscheidet man:

Zusammenschluss zu einer neuen Mitunternehmerschaft

Bei einem Zusammenschluss zu einer neuen Mitunternehmerschaft wird eine Mitunternehmerschaft neu errichtet. Dabei überträgt mindestens einer der Zusammenschlusspartner einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil auf die neu errichtete Mitunternehmerschaft (Sachgründung). Für die steuerliche Anerkennung einer Mitunternehmerschaft ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine Außen- oder Innengesellschaft handelt.

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