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Dokument-ID: 328931
3.4.5 Zusammenfassung Umgründungsbilanzen
Umgründungsbilanzen
Bei der Einbringung sind folgende Umgründungsbilanzen zu erstellen:
- Unternehmensrechtliche Schlussbilanz bei Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen.
- Steuerliche Stichtagsbilanz (Schlussbilanz des Einbringenden zu steuerlichen Werten) bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen.
- Steuerliche Einbringungsbilanz (Darstellung der steuerlichen Einbringungswerte) bei Betriebseinbringungen, Teilbetriebseinbringungen, Mitunternehmeranteilseinbringungen oder Kapitalanteilseinbringungen im Betriebsvermögen (nicht im Privatvermögen).
- Unternehmensrechtliche Eröffnungsbilanzen (wenn neue Gesellschaften entstehen: „Geschäftseröffnungsbilanzen“).
- Unternehmensrechtliche Übertragungsbilanzen bei übernehmenden, schon bestehenden Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtend, aber zu empfehlen.