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Dokument-ID: 332438
5.18.2 Betrieb
Übertragung des Betriebes
Wird im Rahmen einer Umgründung der gesamte Betrieb der Beteiligungskörperschaft übertragen, liegt ab dem dem Umgründungsstichtag folgenden Tag keine Beteiligung an einer betriebsführenden Beteiligungskörperschaft mehr vor. Es besteht somit nicht mehr die Möglichkeit der Firmenwertabschreibung (vgl BMF-Erlass 010216/0031-IV/6/2005, 7.2.4.6.4).