5.18.4 Umwandlung
Errichtende und verschmelzende Umwandlung
Es ist zwischen einer errichtenden und einer verschmelzenden Umwandlung zu differenzieren. Im Rahmen der errichtenden Umwandlung erfolgt gem § 5 UmwG eine Errichtung einer Personengesellschaft und zugleich die Übertragung des Vermögens der Kapitalgesellschaft auf die neu gegründete Personengesellschaft. Da gem § 9 Abs 7 KStG die Firmenwertabschreibung nur auf direkt gehaltene Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die Mitglied der Unternehmensgruppe sind, geltend gemacht werden kann, geht die Firmenwertabschreibung bei einer errichtenden Umwandlung verloren (vgl Haidenthaler/Preining 2005, Rz 74).